Vergebenen Termine sind Einzeltermine - es entstehen keine Wartezeiten!
Bitte pünktliches Wahrnehmen Ihres Behandlungstermins gewährleisten!
Abzusagen bitte bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin!
Kurzfristigere Absagen, die nicht mehr ermöglichen, die entstandene Lücke mit einem anderen Patienten zu besetzen, müssen im Gegenwert der geplanten Behandlung in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für unentschuldigtes Fernbleiben.